Ärztliche Hilfe/Zahnärzte/Krankenhaus/Notdienste
Im Urlaub krank zu werden, ist schon eine dumme Sache. Aber leider ist keiner davor geschützt und Unfälle passieren ja immer dann, wenn man sie am wenigstens erwartet. Daher sollen Ihnen die nachfolgenden Punkte ein paar Ratschläge geben, was zu tun ist, wenn es passiert ist und was man alles zu beachten hat, bevor man die Reise antritt.
1. Ärztliche Hilfe
In Schottland entfällt für den deutschen Staatsbürger die Vorlage eines Anspruchsausweises. Die Behandlung durch einen praktischen Arzt oder "Hausarzt" (GP; General Medical Practitioner) ist vertraglich mit dem Staatlichen Gesundheitsdienst Großbritanniens (NHS; National Health Service) verbunden und erfolgt kostenfrei. Man sollte den Arzt jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, daß man die Leistungen des Gesundheitsdienstes in Anspruch nehmen möchte. Zur Sicherheit sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse das Formular E111 oder einen Auslandskrankenschein besorgen. Privatversicherte sollten sich vor Reiseantritt mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen.
2. Zahnärztliche Hilfe
Die erste zahnärztliche Behandlung (engl.: Dentist) ist ebenfalls kostenfrei. Folgebehandlungen sind kostenpflichtig und müssen dann bezahlt werden. Wie bei normalen ärztlichen Behandlungen bekommen Sie bei Vorlage der Belege die angefallenen Kosten von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.
3. Krankenhaus
Fachärztliche oder ambulante Behandlungen von akuten Krankeitsfällen sind für EU-Bürger ebenfalls kostenfrei; das Krankenhaus bzw. die Ambulanzabteilungen(en) muss/müssen nur dem Staatlichen Gesundheitsdienst angehören.
Stationäre Krankenhausaufenthalte sind generell zu bezahlen, und werden daheim von Ihrer Krankenkasse gegen Vorlage der Belege zurückerstattet. Als Privatversicherter sollten Sie sich vor Reiseantritt mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen.
Nicht alle Krankenhäuser in Großbritannien sind auch für alle (Not)Fälle gerüstet. Die meisten Krankenhäuser verfügen standardmäßig NUR über eine Ambulanzabteilung (Die Kennzeichnung erfolgt durch ein "A" für "Ambulance").
In dringenden Fällen oder Notfällen müssen Sie ein Krankenhaus aufsuchen, daß auch über eine Notfallaufnahme verfügt. Die Kennzeichnung erfolgt mit "A&E" für "Ambulance And Emergency"). Bedenken Sie aber auch, daß solche Krankenhäuser nicht immer 24 Stunden geöffnet haben können (siehe auch die nebenstehende Abbildung).
Bei kleineren Verletzungen können Sie sich auch an das örtliche Health Centre wenden.
4. Apotheken
Apotheken sind sehr oft nur Abteilungen einer Drogerie (engl.: Chemist) oder in Kaufhäusern zu finden. Für Medikamente auf Rezept (engl.: Prescription) wird eine Gebühr erhoben. Diese beträgt in der Regel etwa £2.
5. Notdienste
Die allgemein gültige Notrufnummer in Großbritannien ist die 999 (eventuell kann man es auch mit der neuen Notrufnummer 112 versuchen). Diese Rufnummer ist gebührenfrei (Kein Münzeinwurf notwendig) und gilt für Polizei (engl.: Police), Ambulanz (engl.: Ambulance Services) und Feuerwehr (engl.: Fire Brigade). An allen Autobahnen und Fernverkehrsstraßen Großbritanniens befinden sich Notrufsälen ähnlich derer in Deutschland.
Für Notrufe nach Deutschland gelten folgende Rufnummer:
- ADAC-Notrufzentrale München: (0 10 49 89) 22 22 22
- ADAC-Ambulanzdienst München: (0 10 49 89) 76 76 - 22 44
- ACE-Notrufzentrale Stuttgart: (0 10 49 711) 53 03 - 111
- Deutsche Rettungsflugwacht Stuttgart: (0 10 49 711) 70 10 70
- DRK-Flugdienst Bonn: (0 10 49 228) 23 00 23
Quelle: Diverse Reiseführer
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