Fernsehen/Gebühren
1. Fernsehen und Fernsehgebühren in Großbritannien
Zum Betreiben eines Fernsehers, Videorekorders, DVD-Rekorders, eines PC mit TV-Karte bzw. Notebook oder irgendwelcher anderen Geräte, mit denen man Fernsehprogramme ansehen oder aufnehmen kann (dazu gehören auch Handys, PDAs und BlackBerries), muß in Großbritannien eine sogenannte "TV-Lizenz" (engl.: TV License) erworben werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine "TV-Lizenz" kostet (akutelle Angabe für das Jahr 2008):
- Für ein Schwarz/Weiß-Gerät: £48.00
- Für ein Farbgerät: £142.50
Diese gilt immer für nur ein Jahr und muß danach erneuert, d.h. erneut bezahlt werden.
Die Bezahlung kann Online unter der Adresse http://www.tvlicensing.co.uk erfolgen. Wer keinen Internetzugang hat, kann entweder die Gebühren telefonisch oder auf jedem Postamt per Einzahlung entrichten. Die entsprechenden Formulare sind an den normalen Postschaltern erhältlich.
Wie gesagt, es gibt prinzipiell nur zwei Arten von Lizenzen (s.o.). Es gibt jedoch Unterschiede in den zu entrichtenden Gebühren. Dies hängt von verschiedenen Umständen ab wie zum Beispiel im Hotel- und Gaststättengewerbe oder in Pflege- bzw. Altenheimen. In diesen Fällen können die Gebühren unterschiedlich hoch sein.
Besondere Umstände gelten dann, wenn der Antragsteller oder Lizenznehmer über 74 Jahre alt ist, aber das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. In diesem Fall kann er eine Kurzzeitlizenz beantragen, die für die restlichen Monate bis zur Vollendung seines 75. Geburtstags gilt. Denn ab 75 kann man sich nämlich von den Gebühren befreien lassen. Blinde Menschen haben Anspruch auf eine 50 prozentige Ermäßgung (macht das Sinn?). Bewohner von Alten- und Pflegeheimen können die Lizenz sogar schon für £7.50 im Jahr erhalten. Weitere Ausnahmen gelten auch für Zweitwohnsitze, Studenten (sofern sie nicht zuhause wohnen), Betreiber von Hotels oder sonstigen Unterkünften (z.B. B&B oder Guest Houses) bzw. Besitzer von Campingplätzen, für Vermieter und Mieter sowie für Radio- und Fernsehhändler.
Beim Umzug wandert die Lizenz nicht automatisch mit an den neuen Wohnort. Bei Umzügen ist diese Behörde zu benachrichtigen und die Lizenz wird unter Angabe der neuen Anschrift auf den neuen Wohnort umgeschrieben.
Sollte man einen Fernseher oder ähnliche Geräte ohne eine "TV-Lizenz" betreiben, dann kann das ganz schön teuer werden. Neben einem Gerichtsverfahren gibt es noch eine Geldstrafe von bis zu £1.000.
Und die Kontrolleure schlafen nicht!
In der Datenbank dieser Behörde schlummern bis zu 29,5 Millionen Datensätze von registrierten Besitzern, auf die die Kontrolleure jederzeit Zugriff haben um Kontrollen durchführen zu können. Außerdem ist täglich eine ganze Flotte von Überwachungsfahrzeugen mit den entsprechenden Meßgeräten unterwegs (ähnlich wie auch in Deutschland). Die "Erfolgsquote" liegt bei über 1.000 Menschen täglich, die illegal fernsehen und erwischt werden! Getreu nach dem Motto: "Wir kriegen auch Dich!"
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