Die wichtigsten Verkehrsregeln
In Großbritannien wird auf der linken Straßenseite gefahren, aber rechts überholt.
In Großbritannien sind alle Straßen gebührenfrei (bis auf wenige große Brücken: die Forth Road Bridge bei Edinburgh, die Humber Bridge bei Hull, die Severn Road Bridge bei Bristol, die Queen Elizabeth Bridge bei London, die Skye Bridge bei Kyle of Lochalsh, die Tay Road Bridge bei Dundee, diverse Tunnels im Stadtgebiet von Liverpool und die Forststraße im Kielder Forrest).
Die Kennzeichnung erfolgt eindeutig und deutlich; Autobahnen werden mit einem "M" (für Motorway, z.B. M1) gekennzeichnet, Fernverkehrsstraßen mit einem "A" (z.B. A1) und Nebenstraßen mit einem "B" (z.B. B6180). Kleinere Straßen erhalten zum Teil keine Bezeichnung mehr. Da hilft nur noch die Straßenkarte. Je nach Ordnung der hinter dem Buchstaben angegebenen Zahl, erkennt man auch die Wichtigkeit der Straße. Je höher die Zahl, desto geringer die Bedeutung dieser Straße. In Großbritannien ist es üblich, daß an Kreuzungen oder ähnlichem, Straßen, die nicht direkt zum Ziel führen, dennoch bis zur nächsten oder notwendigen Kreuzung in Klammern angezeigt werden. So behält man auch im dicksten Getümmel immer den Überblick.
Die Höchstgeschwindigkeit innerhalb von Orten ist für alle Fahrzeuge 48 km/h (30 Meilen pro Stunde), auf der Autobahn und auf Straßen mit mindestens 2 Spuren pro Fahrtrichtung 112 km/h (70 Meilen pro Stunde) für Motorräder, PKW mit Anhänger 96 km/h (60 Meilen pro Stunde). LKWs bis 7,5 to fahren maximal auf Autobahnen 112 km/h (70 Meilen pro Stunde) und auf den 4-spurigen Landstraßen 96 km/h (60 Meilen pro Stunde). Auf übrigen Straßen fahren PKW und Motorräder maximal 96 km/h (60 Meilen pro Stunde), PKW mit Anhänger und LKWs bis 7,5 to maximal 80 km/h (50 Meilen pro Stunde). Straßen ohne Vorfahrt sind durch die Schilder STOP oder GIVE WAY gekennzeichnet.
Eine doppelte weiße Querlinie heißt STOP, eine doppelte unterbrochene Linie verlangt das langsame Heranfahren (Vorfahrt gewähren). In Fällen ohne Kennzeichnung muß man sich einigen; es gilt auch in Großbritannien die Regel "Rechts vor Links". Im Kreisverkehr hat man immer die Vorfahrt. Bei der Einfahrt ordnen Sie sich links ein und blinken links für die erste Ausfahrt (nach 90°). Für gerade durch (nach 180°) blinken Sie nicht und ordnen sich links oder rechts ein. Für die dritte Ausfahrt (nach 270°) ordnen Sie sich rechts ein und blinken rechts. Dennoch fahren Sie links in den Kreis ein.
Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten Park- (doppelte Linie) oder Halteverbot (einfache Linie) entsprechend den Verkehrsschildern am Straßenrand. Eine weiße doppelte Längslinie in der Straßenmitte bedeutet ebenfalls Halteverbot. Im Großraum London gibt es jetzt neuerdings rote Linien am Straßenrand, die das Halteverbot noch einmal verschärfen, um den Verkehrsstrom wirklich ungehindert auf allen Spuren fließen zu lassen. Seit etwa 2004 wird für Zentral-London eine Maut erhoben. Denken Sie bitte daran!
Auf den einspurigen Straßen in Schottland (besonders in den schottischen Highlands weitverbreitet) begegnen Sie einander in den Ausweichstellen (Passing Places), die mit einem auf der Spitze stehenden Quadrat an einer Stange gekennzeichnet sind. Es fährt immer der in eine solche Ausweichstelle, der diese als erster erreicht, wenn nur noch eine Ausweichstelle zwischen Ihnen und dem Gegenverkehr ist. Ermöglichen Sie bitte auch das sofortige Überholen in diesen Ausweichstellen.
Sie benötigen für Ihre Scheinwerfer eine Teil-Abdeckung, damit Sie wegen der asymmetrischen Ausleuchtung den Gegenverkehr nicht blenden. Diese Klebefolie ist auf der Fähre oder bei den Shops der Automobilclubs an der Fähre erhältlich. Dort erhalten Sie auch gute britische Straßenkarten. Noch ein kleiner Hinweis: Die heutigen Fahrzeuge verfügen zumeist über eine Leuchtweitenregulierung. Wenn Sie die Scheinwerfer ganz nach unten stellen (also Stufe 3), dann sehen Sie immer noch genug und blenden dennoch den Gegenverkehr nicht ohne die Scheinwerfer abkleben zu müssen.
In Großbritannien besteht generelle Gurtpflicht, so wie wir es von Deutschland gewohnt sind.
Die Promillegrenze liegt in Großbritannien bei 0,8 Promille (in Deutschland zur Zeit bei 0,5 Promille).
Auch bei aller größter Vorsicht kann es einen Unfall geben. Bitte bewahren Sie in diesem Falle die Ruhe und bleiben britisch höflich! Behalten Sie ein klaren Kopf und leiten Sie die notwendigen Maßnahmen ein. Hier ein paar Regeln, die Sie in solch einem Fall beachten sollten:
- Sichern Sie die Unfallstelle ab.
- Bergen und Versorgen Sie alle Verletzten.
- Alamieren Sie einen Krankenwagen (wenn notwendig): Rufnummer: 999 (national) oder 112 (international).
Hinweis: Die 112 hat sich in letzter Zeit international durchgesetzt, d.h. Sie können auch vom Handy aus kostenfrei diese Rufnummer wählen!
- Benachrichtigen Sie die Polizei: Rufnummer: 999 (national) oder 112 (international).
Hinweis: Die 112 hat sich in letzter Zeit international durchgesetzt, d.h. Sie können auch vom Handy aus kostenfrei diese Rufnummer wählen!
- Halten Sie den Unfallhergang, Fahrzeugkennzeichen, Versicherungsnummern, Namen und Anschrift aller Beteiligten und eventueller Zeugen in einem Unfallbericht fest (Formulare sind bei Ihrer Versicherung erhältlich).
- Lassen Sie den Unfallbericht vom Unfallgegner abzeichnen.
- Sichern Sie alle Beweise (z.B. durch Skizze oder durch Photos).
- Unterscheiben Sie auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis und vor allen kein Schriftstück, dessen Sprache und/oder Inhalt Sie nicht verstehen.
Für eine Fahrt nach und Großbritannien benötigen Sie folgenden Dokumente: Zum einen natürlich den Führerschein. Seit neuestem gibt es ja den Führerschein in Scheckkartenformat. Sollten Sie noch die gute alte "Graue Pappe" haben, dann brauchen Sie keinerlei Befürchtungen haben, daß dieser im Ausland nicht mehr anerkannt wird. Innerhalb der EU wurde vereinbart, daß auch die "Graue Pappe" als entsprechendes Dokument von allen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Ein entsprechendes Dokument (in den wichtigesten Sprachen der EU) finden Sie bei der Verbraucher-Zentrale NRW zum Download. Für dieses Dokument folgen Sie dem Link "Download" und dann unter "Reise/Alter Führerschein in allen EU-Staaten" können Sie es herunterladen. Einfacher ist es, Sie folgen diesem Link auf meinem Download-Bereich. Dort finden Sie das Dokument ebenfalls. Als weiteres nicht zu vergessen, der Fahrzeugschein. Sollten Sie sich länger in Großbritannien aufhalten, dann müssen Sie nach einem Jahr den britischen Führerschein erwerben. Weiterhin ist die Mitnahme einer Grünen Internationalen Versicherungskarte und eventuell eines Auslandschutzbriefes zu empfehlen. Beides bekommen Sie problemlos bei Ihrem Versicherungsvertreter. Das Kraftfahrzeug muß das ovale Nationalitätenkennzeichen tragen sofern Sie nicht schon über das neue EU-Kennzeichen verfügen. Dort ist es schon aufgedruckt.
Informationen über den Britischen Highway Code (entspricht unserer Straßenverkehrsordnung) finden Sie unter der folgenden Internetadresse http://www.highwaycode.gov.uk .
Weitere Informationen bezüglich der Systematik britischer Kfz-Kennzeichen (Schottland, England und Wales) finden Sie unter dem Link KfZ-Kennzeichen (UK) oder über die Systematik Nordirischer Kfz-Kennzeichen unter dem Link KfZ-Kennzeichen (NIRL).
Außerdem finden Sie nachfolgend ein paar interessante Informationen zu den Themen:
Quelle: Diverse Reiseführer
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