Arbeiten und Leben im Vereinigten Königreich
Nachfolgend wurden ein paar sehr interessante Informationen über den Arbeitsmarkt und die Arbeitsmarktsituation in Großbritannien zusammengestellt. Dies gilt besonders für diejenigen, die einen Arbeitsplatz- und Wohnortswechsel nach Großbritannien in Erwägung ziehen.
- Arbeitsmarkttrends
- Zugang zum Arbeitsmarkt
- Löhne und Lebenshaltungskosten
- Stellensuche
- Bewerbung
- Anerkennung von Abschlüssen
- Arbeits- und Vertragsrecht
- Sozialversicherung
- Wenn die Kinder mitkommen...
- Linkliste
- Quellenangabe
1. Arbeitsmarkttrends
Der britische Arbeitsmarkt zeichnet sich durch eine relativ niedrige Arbeitslosenquote (April 2007: 5,4 Prozent) und eine hohe Beteiligung der aktiven Bevölkerung am Erwerbsleben (71,5 Prozent) aus. Auch der Anteil der über 55-Jährigen, die noch im Berufsleben stehen, ist vergleichsweise hoch (57,4 Prozent). Für die Jugend stellt sich der Arbeitsmarkt mit einer Arbeitslosenquote von 14,9 Prozent hingegen recht ungünstig dar. Allerdings liegt dieser Wert noch unterhalb des EU-Durchschnitts.
Die wichtigsten Wirtschaftssektoren für die Erwerbstätigkeit sind der Groß- und Einzelhandel, das verarbeitende Gewerbe, Gesundheits-, Sozial-, Immobilien- und Wohnungswesen sowie die Unternehmensdienstleistungen. Der öffentliche Dienst hat in den vergangenen Jahren für zusätzliche Arbeitsplätze gesorgt. Die meisten von ihnen entstanden im Gesundheits- und Bildungswesen. Das Amt für "National Statistics" registrierte 622.800 offene Stellen im Quartal November 2006 bis Januar 2007. Laut Monster Employment Index erreichte der Stellenmarkt im Februar 2007 einen Höhepunkt. Angetrieben wurde der Stellenzuwachs von der Öffentlichen Verwaltung sowie den Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, was auf einen zusätzlichen Bedarf an hoch qualifizierten Fachkräften zurückzuführen ist.
Im regionalen Vergleich boten die Midlands, London und der Südwesten des Landes die meisten Arbeitsmöglichkeiten. Herstellerbetriebe, das verarbeitende Gewerbe sowie Reparatur- und Wartungsfirmen meldeten hingegen einen rückläufigen Trend. Den größten Stellenrückgang in diesem Sektor mußten die Regionen Schottland, Wales und East Anglia verkraften.
Das Vereinigte Königreich kann große Erfolge bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit vorweisen. 1997 wurden die so genannten New-Deal-Programme ins Leben gerufen, die speziell auf bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind (z. B. New Deal 50+, New Deal Lone Parents, New Deal for Disabled People). Die Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit ging seither deutlich zurück. Nicht von Erfolg gekrönt war das Programm für gering Qualifizierte, das auf schwierige Rahmenbedingungen traf. Die Anzahl der Menschen mit geringer Schulausbildung ist sehr hoch. 5 Millionen Erwachsene sind quasi Analphabeten, 17 Millionen Erwachsene haben Schwierigkeiten im Umgang mit Zahlen und ein Sechstel aller Schulabgänger kann nicht richtig lesen, schreiben und rechnen.
Naturwissenschaftler haben gute Chancen in der biochemischen Industrie. Schwerer haben es Wirtschafts- oder Kulturwissenschaftler, denn die Konkurrenz ist groß. Arbeitserfahrung im Vereinigten Königreich hilft weiter, ebenso ein Studium vor Ort und gute Kontakte. Mediziner werden nicht mehr gesucht wie vor einigen Jahren, aber Fachärzte oder spezialisierte Krankenschwestern haben Chancen, ebenso wie Pflegepersonal. Gesucht werden auch Handwerker, Maschinenführer und Baufachkräfte - diese können sich auch gut selbstständig machen.
Den Mangel an Fachkräften konnte das Vereinigte Königreich bis heute vielfach durch Zuwanderung ausgleichen. Schon 2003 stellte das Institut "Leitch Review of Skills" fest, daß fast ein Drittel aller Ärzte sowie fast die Hälfte aller Krankenschwestern und -pfleger, die nach 1999 eingestellt wurden, nicht im Vereinigten Königreich geboren sind. Nach dem 1. Mai 2004 kamen 175.000 Osteuropäer ins Land.
Auch für 2007 melden die britischen Job Centres einen Fachkräftemangel. Gesucht werden vornehmlich Handwerker und handwerksnahe Berufe, hoch qualifizierte Fachkräfte, Techniker und verwandte Berufe sowie Bürofachkräfte.
2. Zugang zum Arbeitsmarkt
EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepaß nach Großbritannien einreisen. Im Vereinigten Königreich gibt es keine Meldepflicht wie in der Bundesrepublik und vielen anderen EU-Staaten. Bei einem längeren Aufenthalt sollten Sie jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung (residence permit) beantragen, die beispielsweise bei bestimmten Bankgeschäften (Kredit, Hypothek) vorgelegt werden muß. Ansonsten ist sie zwar nicht verpflichtend, kann aber oft hilfreich sein, insbesondere, wenn man sich dauerhaft im Vereinigten Königreich niederlassen will. Den Antrag sollte man rechtzeitig vor Ablauf der ersten sechs Monate stellen. Sie erhalten ihn zusammen mit weiteren Informationen Immigration and Nationality Directorate im Home Office (Innenministerium) www.homeoffice.gov.uk . Sie müssen in jedem Fall bei einem längeren Aufenthalt eine Arbeitsstelle oder einen anderweitig gesicherten Lebensunterhalt vorweisen können. Eine Arbeitserlaubnis ist aber nicht erforderlich. Falls Sie auf Arbeitssuche sind, sollten Sie dies den Behörden allerdings glaubhaft machen können.
Unionsbürger aus den neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt, unterliegen aber vorübergehend einer besonderen Registrierungspflicht. Näheres dazu erfahren Sie unter www.eures.europa.eu .
3. Löhne und Lebenshaltungskosten
3.1. Lebenshaltungskosten
Die Preise im Vereinigten Königreich liegen leicht über denen in Deutschland. London zählt allerdings im internationalen Vergleich zu den teuersten Städten der Welt, die Preise liegen fast ein Zehntel über dem Landesdurchschnitt. Am günstigsten lebt man in Yorkshire and Humberside, in Nordostengland und in Wales.
3.1.1. Durchschnittliche Preise im Vereinigten Königreich
Konsumgut |
Preis |
1 l bleifreies Benzin |
1,35 € |
20 Filterzigaretten |
7,20 € |
1 kg Bananen |
1,37 € |
1 kg Kartoffeln |
1,13 € |
1 kg Zucker |
1,10 € |
230 g Filterkaffee |
3,00 € |
1 Pint (= 0,57 l) Milch |
0,50 € |
1 kg Käse (z.B. Cheddar) |
8,45 € |
1 kg Huhn |
3,30 € |
1 kg Rumpsteak |
14,80 € |
Daten von September 2006 umgerechnet, gerundet. Quelle: National Office for Statistics
3.2. Löhne und Gehälter
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt zurzeit im Vereinigten Königreich umgerechnet knapp 8 € pro Stunde (weniger für Beschäftigte unter 22 Jahren). Bei Ausbildungen oder wenn eine Unterkunft gestellt wird, kann er unterschritten werden. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Department of Trade and Industry: www.dti.gov.uk. Neben dem normalen Verdienst spielen Zusatzleistungen (fringe benefits) wie Prämien, Versicherungen oder Firmenwagen eine größere Rolle.
Handwerker und Beschäftigte mit teilzeit- oder befristeten Verträgen werden teils wöchentlich mit Schecks bezahlt. Auch sonst wird der Verdienst oft als Wochenbetrag angegeben.
3.2.1. Durchschnittliche Verdienste von Beschäftigten im Vereinigten Königreich
Beruf |
Brutto-Monatsentgelt |
Führungskräfte |
4.100 € |
Freie Berufe |
4.000 € |
Assistenz freie Berufe, Techniker |
3.050 € |
Verwaltung, Sekretariat |
2.030 € |
Handwerker |
2.355 € |
Anlagen- und Maschinenbediener |
2.210 € |
Helfer |
1.775 € |
Verkäufer, Kundenbetreuer |
1.620 € |
Vollzeit, ohne Überstunden Daten von Juli 2006, umgerechnet, gerundet. Quelle: National Office for Statistics
3.3. Sozialabgaben und Steuern
Wenn Sie sich über ein halbes Jahr im Vereinigten Königreich aufhalten, müssen Sie Ihre Einkünfte dort versteuern. Auch wer im Laufe des Jahres ein- oder auswandert, muß für die Monate, die er in Großbritannien oder Nordirland wohnt, Steuern zahlen. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den Finanzbehörden Ihrer Wohn- und Arbeitsorte, welche Regeln für Sie gelten.
Das Steuerjahr läuft vom 6. April eines Jahres bis zum 5. April des Folgejahres. Ein Freibetrag von umgerechnet 7.521 € pro Jahr bleibt steuerfrei. Vom darüberliegenden Einkommen kann man noch Werbungskosten abziehen, danach beträgt der Steuersatz 10 Prozent für Einkommen bis 3.211 €, 22 Prozent für Einkommen bis 49.740 € und 40 Prozent für höhere Einkommen. Ein Ehegattensplitting gibt es nicht, aber Vergünstigungen für Eltern.
Der Beitrag zur staatlichen Sozialversicherung beträgt elf Prozent. Auf die ersten 580 € pro Monat wird kein Beitrag erhoben. Wer über 3.854 € verdient, zahlt auf diesen höheren Betrag nur noch ein Prozent Beitrag. Diese Versicherung deckt Krankheit, Invalidität, Alter, Hinterbliebene und Arbeitslosigkeit ab.
Wer von einem deutschen Arbeitgeber für höchstens ein Jahr nach Großbritannien oder Nordirland entsandt wird, ist weiterhin in Deutschland versichert. Und wer eine betriebliche oder private Altersvorsorge vorweisen kann, die bestimmten Ansprüchen genügt, kann aus Teilen der staatlichen Rentenversicherung austreten (contracting out).
Weitere Informationen finden Sie bei der Steuer- und Zollbehörde unter www.hmrc.gov.uk . Ein Programm, mit dem Sie Ihre voraussichtlichen Steuern und Sozialabgaben berechnen können, gibt es online unter www.lisstentotaxman.com .
4. Stellensuche
Sie können von Ihrem Schreibtisch aus mit der Suche nach Stellenangeboten beginnen: Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Stellenangeboten (www.arbeitsagentur.de > Zur Jobbörse > Suchkriterien hinzufügen > Land ändern). Über die Auswahl "Art der Nachfrage" können Sie sowohl nach Arbeits- als auch nach Praktikumsstellen suchen. Konsultieren Sie auch die Stellenbörse auf dem Eures-Portal http://ec.europa.eu/eures . Neben einer Vielzahl von Stellenangeboten finden Sie hier zusätzlich detaillierte Informationen zum Arbeitsmarkt, zu den Freizügigkeitsregelungen und zum Thema Leben und Arbeiten. Einen Überblick über Stellenangebote speziell für Forscher und Wissenschaftler gibt das europäische Mobilitäsportal für Forscher (http://ec.europa.eu/eracareers ).
Der britische Staat investiert große Summen für neues Personal im Gesundheitswesen (Ärzte, Krankenschwestern und -pfleger). Mehr Informationen zu der Kampagne des National Health Service (NHS) zur Rekrutierung von deutschen Ärzten und Zahnärzten finden Sie auf der Website www.britischebotschaft.de .
Das Online-Angebot der englischen Arbeitsverwaltung finden Sie unter www.jobcentreplus.gov.uk . Eine Vielzahl von Stellenangeboten bieten Online-Jobbörsen. Es gibt spezialisierte Websites wie www.arbeiten-in-england.de (Sozialarbeiter und Sozialpädagogen), www.planetrecruit.com (IT- und Telekommunikationsfachkräfte, Ingenieure), www.newscientistjobs.com (Naturwissenschaftler) und http://physicsweb.org (Physiker) sowie Websites, deren Zielgruppe alle Akademiker sind: www.jobs.ac.uk , www.topjobs.co.uk und www.phd-recruitment.com .
Ein breites Berufsgruppenspektrum enthalten die Websites www.totaljobs.com , www.jobs.guardian.co.uk und www.fish4.co.uk . Weitere Möglichkeiten der Stellensuche bieten die Websites von Unternehmen und Institutionen.
Im Stellenteil der großen Tageszeitungen, wie The Times: www.thetimes.co.uk , The Guardian: www.guardian.co.uk , The Independent: www.independent.co.uk , The Daily Telegraph: www.telegraph.co.uk , The Financial Times: www.financialtimes.co.uk werden regelmäßig Stellenangebote veröffentlicht. Der wichtigste Anzeigentag ist Donnerstag.In Schottland erscheinen freitags die Stellenanzeigen in den großen Nationalzeitungen The Herald: www.theherald.co.uk , the Daily Record: www.dailyrecord.co.uk sowie The Scotsman: www.thescotsman.scotsman.co.uk .
Auch eine Initiativbewerbung kann zum Ziel führen. Adressen englischer Betriebe lassen sich mit Hilfe der Gelben Seiten (www.yell.co.uk ) finden.
Wer vor Ort nach einer Arbeitsstelle suchen möchte, sollte auf das Dienstleistungsangebot der lokalen Job Centres (staatliche Arbeitsvermittlung, www.jobcentre-plus.gov.uk ) zurückgreifen. Nützlich sind auch die privaten Stellenvermittlungsagenturen (Recruiting Agencies, www.rec.uk.com ) oder der Service von Jobseeker Direct, der zu den Job Centres gehört: Tel: +44 845 6060 234.
5. Bewerbung
Sie möchten sich auf eine ausgeschriebene Stelle oder initiativ im Ausland bewerben? Ob Sie Fachkraft mit Berufsausbildung sind oder ein Bewerber mit akademischem Werdegang, die Herausforderung, vor der Sie stehen, ist zunächst dieselbe: Sie müssen die Bewerbung üblicherweise in der Landessprache oder auf Englisch verfassen. Achten Sie dabei auf Individualität; Serienbriefe, bei denen nur die Empfängeradresse ausgetauscht wird, sind wenig Erfolg versprechend. Versuchen Sie so viel wie möglich über die Firma, bei der Sie sich bewerben wollen, in Erfahrung zu bringen. Selbst kleine Firmen präsentieren sich heutzutage im Internet. Bei größeren Unternehmen, können Sie zusätzlich Unterlagen bei der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit anfordern.
Neben der klassischen Bewerbungsmappe hat sich die Online-Bewerbung etabliert. Es kann ein E-Mail-Anschreiben mit Lebenslauf und - falls gefordert - weiteren Anhängen oder eine eigene Bewerbungs-Website sein. Sie sollten sich in jedem Fall vorab erkundigen, ob diese Form der Bewerbung gewünscht ist, sofern dies nicht explizit in der Stellenausschreibung steht. Manche Unternehmen stellen auch selbst Bewerbungsformulare online zur Verfügung.
Informationen, wie Sie sich im Ausland richtig bewerben und vorstellen, finden Sie in der Rubrik Arbeitnehmer - Bewerbungstipps.
Die Briten nehmen ihr Anti-Diskriminierungsgesetz sehr ernst. Deshalb ist es nicht mehr üblich, in Bewerbungen sein Alter anzugeben. Auch auf Fotos wird inzwischen meist verzichtet.
6. Anerkennung von Abschlüssen
Für die meisten Tätigkeiten ist es unerheblich, ob Ihr Ausbildungs- oder Studienabschluß bei den europäischen Nachbarn anerkannt ist. Nur bei Berufen, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen - wie beispielsweise Arzt oder Lehrer -, sollte die Anerkennung definitiv geklärt sein, bevor Sie sich bewerben. Die Europäische Union hat für diese Berufe Richtlinien entwickelt, mit deren Hilfe die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen geregelt wird.
In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber jedoch auf der Basis Ihrer Bewerbungsunterlagen, ob Ihre Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Sie sollten davon ausgehen, daß der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, in der Regel nicht weiß, was sich hinter Ihrer deutschen Berufsausbildung und -bezeichnung genau verbirgt. Zeugniserklärungen, aber auch die Anerkennung von Abschlüssen können unter diesem Gesichtspunkt sinnvoll sein.
Offizielle Übersetzungen für Ausbildungsprofile deutscher Ausbildungsberufe ins Englische sind auf www.bibb.de zu finden. Beim Bundesinstitut für Berufsbildung werden auch Zeugniserläuterungen für Ausbildungsberufe bereitgestellt. Die Europass-Zeugniserläuterung (www.europass-info.de > Zeugniserläuterung) liefert eine Kurzbeschreibung der durch die Berufsausbildung erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen einschließlich ergänzender Informationen zu Dauer, Art und Niveau der Ausbildung sowie zum Bildungsgang, auf dem diese erreicht werden kann. Zudem gibt sie Hinweise zu typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert, sowie zur Bewertungsskala der Benotung.
Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die im Zusammenhang mit der Anerkennung akademischer Berufe wichtig sein können, finden Sie unter http://ec.europa.eu/youreurope , www.kmk.org (Informationshinweise der Kultusministerkonferenz zur Anerkennung deutscher Abschlüsse im europäischen Ausland) und www.enic-naric.net (Gateway to recognition of academic and professional qualifications).
7. Arbeits- und Vertragsrecht
Einen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommt man in Großbritannien und Nordirland oft nicht. In den ersten zwei Arbeitsmonaten muß Ihnen der Arbeitgeber jedoch eine Bestätigung (statement) über das Arbeitsverhältnis aushändigen. Sie sollte folgende Punkte enthalten: Name und Anschrift der Vertragspartner, Art der Tätigkeit, Bezüge und Zulagen, Stellenbeschreibung und Arbeitszeit, Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen und Termine, Jahresurlaub, Einzelheiten zu Rentenbeiträgen und -leistungen sowie sonstige Sondervereinbarungen.
Die Kündigungsfrist verlängert sich mit der Betriebszugehörigkeit; sie beträgt im ersten Jahr oft nur eine Woche und verlängert sich dann pro Jahr um eine Woche bis höchstens zwölf Wochen. Projektgebundene Arbeiten sind oft befristet.
Im Vereinigten Königreich gibt es keine gesetzlich festgelegte Arbeitszeit, Wochenendarbeit ist verbreitet und wird nicht mit Zuschlägen entlohnt. Arbeitgeber müssen allerdings dafür sorgen, daß ihre Beschäftigten durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, nachts mindestens 11 und einmal pro Woche mindestens 24 Stunden frei haben. Die übliche Wochenarbeitszeit beträgt 37,5 Stunden.
Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf vier Wochen Urlaub im Jahr, die gesetzlichen Feiertage können allerdings darauf angerechnet werden.
Bei Krankheit erhalten Beschäftigte ab dem vierten Tag bis zu sieben Monate lang ihr Gehalt weiterbezahlt (statutory sick pay, SSP). Voraussetzung ist, daß sie in den letzten acht Wochen vor der Krankheit durchschnittlich 127 € pro Woche verdient haben.
Arbeitslose, die in den letzten beiden Steuerjahren ausreichend Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, bekommen bis zu sechs Monate lang einen altersabhängigen Zuschuß, die Jobseeker's Allowance (JSA). Vorversicherungszeiten in anderen EWR-Ländern können angerechnet werden. Wer diese Voraussetzung nicht (mehr) erfüllt, bekommt unbefristet einen Zuschuß etwa in Höhe der Sozialhilfe und eine Beihilfe zu den Wohnkosten. Dafür muß man sich alle zwei Wochen beim zuständigen Job Centre der Arbeitsverwaltung melden.
Fast jeder dritte Arbeitnehmer gehört einer Gewerkschaft an. Betriebsräte gibt es selten. Für Probleme am Arbeitsplatz gibt es in vielen Betrieben ein eigenes, geregeltes Verfahren zur Klärung, wenn dies nicht funktioniert, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Schlichter der ACAS anrufen (Advisory, Conciliation and Arbitration Service - Beratungs-, Schlichtungs- und Schiedsstelle). Notfalls entscheidet das Arbeitsgericht.
8. Sozialversicherung
Die Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes haben sich auf die Einhaltung bestimmter Regeln verständigt, mit denen die Beibehaltung und Übertragung von Rechten im Bereich der sozialen Sicherheit garantiert wird. Sie beziehen sich auf Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Unfallversicherung und Familienleistungen. Die Verordnungen stellen sicher, daß kein Arbeitnehmer Nachteile erleidet, weil er im Laufe seines Erwerbslebens in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätig war: Kein Sozialversicherungsbeitrag soll verloren gehen, erworbene Rechte sollen geschützt werden, und jedes Land soll die Rente zahlen, die den dort verbrachten Versicherungszeiten entspricht. Weitere Informationen und nützliche Links zur sozialen Sicherheit in Europa finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu (Suchbegriff "EUlisses").
8.1. Wenn Sie einreisen ...
Für gesetzlich Versicherte reicht die Vorlage der europäischen Krankenversicherungskarte aus, um sich im europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln zu lassen. Die Europäische Krankenversicherungskarte ist in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Privat Versicherte sollten mit ihrer Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, die dann in der Regel zwölf Monate gültig ist und mit einem Einmalbetrag abgegolten wird.
8.2. Wenn Sie arbeiten ...
Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Für die Versicherung gilt, daß man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt. Vom so genannten Beschäftigungs- beziehungsweise Tätigkeitslandprinzip gibt es allerdings auch Ausnahmen. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für einen befristeten Zeitraum in einen anderen Mitgliedstaat entsandt, um dort für das Unternehmen zu arbeiten, bleibt dieser Arbeitnehmer zunächst in seinem Heimatland versicherungspflichtig. Darüber hinaus sind weitere Ausnahmegenehmigungen möglich.
Das Thema "Sozialversicherung" ist eine Sache für Experten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich daher an Ihre Krankenkasse und den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Ausführliche Informationen und die Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de . Die deutsche Rentenversicherung führt auch "Internationale Beratungstage" durch, bei denen Fachleute ausländischer und deutscher Versicherungsträger kostenlos beraten und Auskunft geben. Informationen zu aktuell stattfindenden Beratungstagen erhalten Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de unter Beratung > Internationale Beratungstage.
Privat Versicherte sollten mit ihrer Krankenkasse vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, die dann in der Regel zwölf Monate gültig ist und mit einem Einmalbetrag abgegolten wird.
8.3. Kurzer Blick auf das Sozialversicherungssystem
Das Vereinigte Königreich hat ein umfassendes, vom Staat verwaltetes Geldleistungssystems für die gesamte Bevölkerung. Die Sozialversicherung umfaßt im wesentlichen Leistungen in den Bereichen Alter, Krankheit und Arbeitslosigkeit ergänzt durch eine Reihe nicht beitragsgebundener Leistungen, die bestimmten Personengruppen risikobezogen (z.B. bei Invalidität und bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) oder einkommensabhängig (z.B. Einkommensstützung für nicht erwerbstätige Personen und erwerbstätige Eltern - Family Credit) gewährt werden. Der staatliche Gesundheitsdienst (National Health Service) gewährt generell allen in Großbritannien und Nordirland wohnenden Personen ärztliche und zahnärztliche Leistungen.
Wenn Sie bei Aufnahme einer Beschäftigung keine Sozialversicherungsnummer vorweisen können, müssen Sie eine Nummer bei Ihrem örtlichen Sozialversicherungsbüro (Social Security or Benefits Agency Office) beantragen. Touristen und Arbeitssuchende werden in Notfällen kostenlos behandelt. Bitte das entsprechende E-Formular vorlegen. Ein Verzeichnis der in Ihrem Wohngebiet tätigen praktischen Ärzte ist in England und Wales bei den örtlichen Family Health Services AuthoritiesHealth Commissions, in Schottland bei den örtlichen Health Boards und in Nordirland bei der Central Services Agency erhältlich. Sozialversicherungsbeiträge werden zum Teil direkt an der Quelle abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Je nachdem ob Sie selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind, gehören Sie unterschiedlichen Sozialversicherungsklassen an. Details darüber erhalten Sie im Social Security or Benefits Agency Office.
9. Wenn die Kinder mitkommen...
Ihre Kinder haben in Großbritannien und Nordirland das gleiche Recht, die Bildungseinrichtungen zu besuchen, wie die einheimische Bevölkerung.
Jedes Kind ab vier Jahren hat in England Anspruch auf einen Platz in einem kostenlosen kommunalen Kindergarten. Daneben gibt es dort Kindertagesstätten für Kinder ab drei Jahren sowie kostenpflichtige private Kindergärten und Vorschulklassen, die an Grundschulen angeschlossen sind. Die staatlichen Kindergärten haben nur einige Stunden täglich geöffnet. eine weitere Alternative sind Tageseltern oder die Sure Start Children's Centres. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.surestart.gov.uk .
Unter www.fitforeurope.info finden Sie weitere Informationen über das Schulsystem in England und Wales, für Schottland unter www.ltscotland.org.uk .
In Richmond bei London gibt es eine deutsche Schule mit Vorschule. Mehr über deutschsprachige Schulen im Ausland erfahren Sie unter www.schulweb.de .
Kindergeld (child benefit) wird für alle Kinder bis 16 Jahre gezahlt; oder bis 19, wenn sie sich noch in einer Ausbildung befinden. Es beträgt 100 € für das älteste und 67 € für jedes weitere Kind.
Wenn eine Frau im Vereinigten Königreich ein Kind bekommt, hat sie Anspruch auf 52 Wochen Erziehungsurlaub (maternity leave), der frühestens elf Wochen vor dem Entbindungstermin beginnen kann. In den ersten zwei Wochen nach der Entbindung darf die Mutter auf keinen Fall arbeiten (Fabrikarbeiterinnen: vier Wochen). Der Vater hat meist Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt. Die Regierung plant, einen Vaterschaftsurlaub von bis zu 26 Wochen einzuführen.
In den ersten sechs Wochen nach der Geburt bekommt die Mutter 90 Prozent ihres voherigen Gehalts als Statutory Maternity Pay (SMP) vom Arbeitgeber, bis zu 33 weitere Wochen einen Pauschalbetrag von derzeit 650 € (oder weiterhin die 90 Prozent, falls dies weniger ist). Voraussetzung ist, daß sie sozialversicherungspflichtig arbeitet und schon vor der Schwangerschaft bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war. Ansonsten bekommt sie 39 Wochen lang eine Maternity Allowance (MA) vom Jobcentre Plus, die Berechnung ist gleich in den letzten 66 Wochen vor dem Entbindungstermin 22 Wochen gearbeitet haben und in dieser Zeit mindestens 13 Wochen lang jeweils 45 € verdient haben.
Eltern von Kindern unter sechs Jahren können flexible Arbeitszeiten beantragen und steuerliche Vergünstigungen bekommen; mehr dazu erfahren Sie über die Finanzbehörde HM Revenue and Customs unter www.hmrc.gov.uk .
Ausführliche Informationen für Eltern erteilen das Department for Work and Pensions unter www.dwp.gov.uk und das Department for Trade and Industry unter www.dti.gov.uk .
10. Linkliste
Eine Liste von sehr wichtigen und interessanten Links finden Sie hier.
11. Quellenangabe
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