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Kraftfahrzeugsteuer

Steuerbescheinigung gültig bis 30.09.2004

In Großbritannien ist die KfZ-Steuer oder auch "Road Tax" genannt, ("Vehicle Excise Duty (VED)") ein jährlich zu bezahlende Steuer. Diese wird für die Benutzung von motorisierten Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen erhoben. Durch die "Driver and Vehicle Licensing Agency (DVLA)" wird die Steuer eingezogen bzw. kann man auf dem Postamt die fällige Steuer auch per Überweisung bezahlen. Die KfZ-Steuer muß nicht einmal jährlich einbezahlt werden; man kann sie auch viertel- oder halbjährlich entrichten (die rechte Steuermarke wurde auf der Post gelöst).

Jedes Fahrzeug, welches benutzt oder auch nur auf öffentlichen Straßen abgestellt wird, ist daher steuerpflichtig. Steuerbescheinigung gültig bis 31.01.2005 Fahrzeughalter, die die Steuer bezahlt haben, sind angehalten, die Steuerbescheinigung (dies ist eine kleine runde Scheibe hier der Frontscheibe auf der linken Seite in Fahrtrichtung gesehen; siehe nebenstehende Abbildungen) am Fahrzeug anzubringen. Diese kann man, da sie immer an der gleichen Stelle angebracht, sehr gut mittels Kameras überwachen und auswerten, was man schon in London eingeführt hat (wegen der Citymaut)! Wer dies nicht tut, riskiert Strafen in einer Höhe von bis £200. Seit 1998 werden auch Fahrzeughalter besteuert, die ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Straßen bewegen. Diese Steuer nennt man "Statutory Off-Road Notification (SORN)" und man muß dann genau angeben, wo sich das Fahrzeug befindet. Ab März 1998 wurde eine gestaffelte KfZ-Steuer eingeführt ("Graduated Vehicle Excise Duty (GVED)"), um Besitzer zum Kauf von schadstoffarmen Fahrzeugen anzuregen.

Es gelten folgende Klassifizierungen:

  • Fahrzeuge, die vor dem 1. März 2001 zugelassen wurden, werden nach dem Hubraum besteuert. In den Jahren 2004 und 2005 werden £110 für Fahrzeuge bis 1550 cm³ und £165 für Fahrzeuge über 1550 cm³ fällig.
  • Fahrzeuge, die nach dem 1. März 2001 (1. März eingeschlossen) zugelassen wurden, werden nach dem CO2-Ausstoß besteuert. Für die beiden Jahre 2004 und 2005 liegen die Steuern zwischen £55 und £165.
  • Für sonstige Fahrzeuge schwanken die Steuern zwischen £15 für Motorräder unter 150 cm³ und bis zu £1,850 für Lastkraftwagen (sogenannte "Heavy Goods Vehicles (HGVs)").

In den beiden Steuerjahren 2002 und 2003, so schätzt man, gingen dem Finanzamt etwa 2,6 Millionen Pfund an KfZ-Steuereinnahmen verloren. Durch einen Versuch diese Verluste einzudämmen, werden seit 2004 automatisch Strafen in Höhe von £80 ausgesprochen (der Betrag halbiert sich, wenn man die Steuer innerhalb von 28 Tagen nachbezahlt). Wer bezahlt hat oder nicht, wird von der DVLA (Driver and Vehicle Licensing Agency) per Computer überwacht. Die Strafe wird fällig, wenn man den Zahlungstermin um mehr als einen Monat überschreitet. Weigert man sich gänzlich die KfZ-Steuer zu entrichten, so werden Strafen von bis zu maximal £1,000 fällig.

Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1973 zugelassen wurden, sind berechtigt, sich von der KfZ-Steuer befreien zu lassen, da sie als "historische Fahrzeuge" betrachtet werden (ähnlich wie auch in Deutschland). Ob eine Steuerbefreiung eintritt oder nicht, hängt vom jeweiligen Alter des Fahrzeuges ab und setzt außerdem eine eingeschränkte Nutzung voraus.

Weitere Aussichten

Für 2005 oder 2006 wurde bereits angekündigt, daß die KfZ-Steuer für LKWs durch eine neue Steuerform ersetzt werden soll. Diese beruht dann auf der zurückgelegten Entfernung. Sie wird unter der Bezeichnung "Lorry Road-User Charge (LRUC)" geführt werden. Im gleichen Zug wird die Mineralölsteuer für solche Fahrzeuge gesenkt.

Das oberste Ziel dieser Maßnahme ist, daß die LKWs in Großbritannien und Europa (also dem Kontinent) alle den gleichen Betrag für die Benutzung britischer Straßen bezahlen müssen. Damit werden ausländische Fahrzeuge in Großbritannien sozusagen steuerpflichtig (das Ganze entspricht unserer Autobahnmaut. Oder ist das die Reaktion darauf?). Es wird erwartet, daß man diese Steuer dazu verwendet, um einen gewissen Einfluß auf die Benutzung bestimmter Straßen auszuüben. Beispielsweise geringere Steuern für die Nutzung von Autobahnen oder eine Abhängigkeit der Steuerhöhe von der Tageszeit oder den Umstieg auf schadstoffärmere Fahrzeuge zu beschleunigen.

Im Juni 2005 wurde von der Regierung angekündigt, daß es bereits Pläne gibt, diese Form der Besteuerung auch für andere Straßenbenutzer (also beispielsweise die Autofahrer) einzuführen bzw. die bestehende entsprechend anzupassen. Die Erfassung der Fahrzeuge soll dann mit telematischen Systemen erfolgen, was jetzt schon zu massiven Widerständen von Bürgerrechtlern geführt hat, da diese dadurch eine totale Überwachung befürchten.

Details zu den Kfz-Steuern

Die nachstehende Tabelle zeigt die zu entrichtenden Kfz-Steuern (engl.: Car Road Tax) für die Jahre 2006 bis 2009 zusammen mit ein paar der bekanntesten und beliebtesten Fahrzeugen in jeder Steuergruppe. Wie man aus dieser Tabelle entnehmen kann, hängt die Kfz-Steuer vom CO2-Ausstoß und damit vom Verbrauch ab, d.h. je weniger das Fahrzeug verbraucht, desto weniger Steuern sind zu entrichten.

Die Steuerplanung für 2007 sah vor, daß die Kfz-Steuer für Fahrzeuge mit dem höchsten CO2-Ausstoß (Steuerklasse G) in den Zeiträumen 2007/2008 und 2008/2009 kräftig angehoben werden. So steigt die Abgabe für 2007/2008 auf £300 (das sind £90 mehr als im Vorjahr) und im folgenden Jahr (2008/2009) nochmals um weitere £100 auf insgesamt £400.

Auf der anderen Seite werden Fahrzeuge mit einem geringen CO2-Ausstoß von der Steuer begünstigt. So sinkt die Abgabe für die Steuerklasse B von £40 (2006/2007) auf £35 (2007/2008 und 2008/2009). Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß unter 100g/km liegt (Steuerklasse A), werden gänzlich von der Steuer befreit.

Die Steuern für Fahrzeuge in den Steuerklassen C bis E werden um £5 und in der Steuerklasse F um £10 erhöht. Der größte "Sprung" war zwischen 2006/2007 und 2007/2008 zu verzeichnen. Ein Zeichen für beginnenden Umweltschutz?

Und nun zur Übersicht:

Steuer-
klasse

CO2-
Emission
(in g/km)

Steuern
2006/2007

Steuern
2007/2008

Steuern
2008/2009

Typischer Vertreter
dieser Klasse

A

< 100

£ 0

£ 0

£ 0

Smart Diesel

B

101-120

£ 40

£ 35

£ 35

Toyota Prius

C

121-150

£ 100

£ 115

£ 120

Ford Focus (Diesel)

D

151-165

£ 125

£ 140

£ 145

Mini One Fließheck 1.6 (Benziner)

E

166-185

£ 150

£ 165

£ 170

Ford Mondeo 1.8i (Benziner)

F

186-225

£ 190

£ 205

£ 215

Land Rover Freelander 2.0 (Diesel)

G

> 225

£ 210

£ 300

£ 400

Jaguar X-Type 2.0

Neue KfZ-Steuern ab 2009

Mit Beginn 2009 werden in Großbritannien die KfZ-Steuern von Hubraum auf CO2-Ausstoß umgestellt. Besitzer umweltfreundlicher Fahrzeuge werden demnach günstiger besteuert als Besitzer von Fahrzeugen, die älter und damit nicht so umweltfreundlich sind. Solchen Besitzern werden zusätzlich in den ersten drei Jahren nach dem Kauf die sogenannte "Showroom Tax" auferlegt.

Die Neubesteuerung gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die nach dem 1. März 2001 zugelassen wurden.

Nachstehend dei Einteilung der neuen KfZ-Steuer:

Steuer-
klasse

CO2-Emission
(in g/km)

Steuern
2009/2010

Steuern
2010/2011

Typischer Vertreter
dieser Klasse

Mehr-
belastung

A

< 100

£0

£0 / £0

VW Polo Bluemotion 1.4 Tdi (Diesel)

-

B

101-110

£20

£20 / £0

Skoda Fabia Kombi Greenline (Diesel)

-

C

111-120

£30

£35 / £0

Mazda 2 1.4 (Diesel)

-

D

121-130

£90

£95 / £0

Kia Picanto 1.1 (Benziner)

-

E

131-140

£110

£115 / £115

Renault Clio 1.2 Quickshift (Benziner)

-

F

141-150

£120

£125 / £125

Ford Fiesta 1.2 Zetec (Benziner)

-

G

151-160

£150

£155 / £155

BMW 320d SE (Diesel)

-

H

161-170

£175

£180 / £250

Ford Focus 1.6 Zetec (Benziner)

60%

I

171-180

£205

£210 / £300

Vauxhall Zafira 1.6 Life E4 (Benziner)

100%

J

181-200

£260

£270 / £425

Land Rover Freelander 2.2 TD4 GS (Diesel)

100%

K

201-225

£300

£310 / £550

Peugeot 407 Limousine 2.0 Automatik (Benziner)

100%

L

226-255

£415

£430 / £750

Peugeot 807 2.0 Automatik (Benziner)

100%

M

> 255

£440

£455 / £950

Land Rover Sport Automatik 3.6 TDV8 (Diesel)

100%

Information zur Spalte "Steuern 2010/2011": Die erste Zahl ist die jährliche Steuer, die zweite Zahl die sog. "Showroom Tax".

Ein paar Weblinks



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