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Die Britische Regierung

Das Britische Unterhaus

House of Commons (Unterhaus); Link zur Webseite

Das Unterhaus oder Bürgerhaus (in England "House of Commons" genannt) ist bei einem aus zwei Kammern bestehenden Parlament die Kammer, in dem die Volks- und Bürgervertreter zusammenkommen. Die andere Kammer wird Oberhaus (in England: House of Lords) oder Senat genannt.

Das englische Parlament gilt als erstes Zweikammerparlament der Moderne, welches seit dem Jahr 1376 existiert. Im Unterhaus sitzen gewählte Vertreter des britischen Volkes (zur Zeit sind es 646 gewählte Vertreter), welche aus allgemeinen Wahlen nach dem Mehrheitswahlrecht hervorgehen, wohingegen im englischen Oberhaus bis vor wenigen Jahren noch mehrheitlich Erblords saßen. Letzteres wurde erst durch eine Reform der Regierung Blair Ende der 1990er Jahre geändert.

Das Unterhaus hat die Entscheidung über Gesetzgebung und Staatshaushalt; ihm ist die Regierung verantwortlich. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre; doch kann der Premierminister das Unterhaus jederzeit vorzeitig durch die Krone auflösen lassen. Präsident des Unterhauses ist der Speaker.

Ein Vorläufer des Unterhauses trat erstmals am 20. Januar 1265 in Leicester zusammen, nachdem Simon V. von Montfort den englischen König Heinrich III. gezwungen hatte, ein solches Parliament einzuberufen, dem erstmals auch Bürgerliche angehörten. Als besondere Kammer des Parlaments besteht das Unterhaus seit dem 14. Jahrhundert. Gegenüber der ersten Kammer, dem Oberhaus, hat es seit dem 17. Jahrhundert ständig an Gewicht gewonnen; heute hat das Oberhaus nur noch geringe Rechte. Immer mehr Menschen bekamen das Wahlrecht zum Unterhaus, seit 1832 wurde ihre Anzahl durch mehrere Reformgesetze immer mehr erweitert; 1918 erhielten auch die Frauen das Wahlrecht. Im 20. Jahrhundert hat sich die Regel herausgebildet, daß der Premierminister Mitglied des Unterhauses sein muß.

Das Zweikammernsystem gibt es in einer ganzen Reihe von Staaten (z.B. auch in Belgien), es darf aber nicht mit dem deutschen föderalen System verwechselt werden.

Geschichtlicher Abriß

Das englische Parlament entwickelte sich aus dem adligen Beraterkreis der normannischen Könige, dem so genannten witan. In ihm waren nicht nur persönliche Vertrauensleute des Königs vertreten, sondern sowohl Hoch- als auch Landadlige und hohe geistliche Würdenträger, die aufgrund ihrer Macht einen Anspruch auf die Mitgliedschaft besaßen. Das Parlament in London Die Beratung des Königs durch den witan wurde nicht nur als Pflicht seiner Mitglieder, sondern auch als ihr Recht verstanden. Der König war also verpflichtet, den Rat einzuholen. Unter den frühen Normannenkönigen wurden die Parlamente nur jeweils nach Bedarf einberufen, wenn wichtige Themen zu beraten waren. Am 20. Januar 1265 waren erstmals auch niedere Ritter und bürgerliche Vertreter von Grafschaften und Städten zu einem Parlament eingeladen. So entstand das "House of Commons", das Unterhaus. Im 14. Jahrhundert nahmen Selbstbewußtsein und Macht des Parlaments zu, ebenso die Zahl der Mitglieder. Das Parlament verstand sich nicht nur als Beratungs-, sondern zunehmend als Kontrollorgan dem König gegenüber. Zudem beanspruchte es die Funktion des obersten Gerichtshofs und vor allem das Recht, Steuern zu bewilligen. Auch die Einberufung war nicht mehr allein vom Willen des Königs abhängig. Die Parlamentsmitglieder konnten zunehmend auch auf eigene Initiative zusammentreten. Allerdings wurde das englische Parlament dadurch zunehmend auch der Schauplatz von Auseinandersetzungen zwischen den Adelsgruppen des Landes.

Weblinks

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Das Britische Oberhaus

House of Lords (Oberhaus); Link zur Webseite

Das Oberhaus oder Herrenhaus (in England "House of Commons" genannt) ist bei einem aus zwei Kammern bestehenden Parlament der Teil, in dem nicht gewählte, sondern entsandte Vertreter zusammenkommen. Die so genannte Zweite Kammer wird oft auch Senat genannt.

Als erstes Zweikammernparlament der Moderne gilt das englische Parlament, das seit dem Jahr 1376 existiert. Im Unterhaus (in England das House of Commons) sitzen gewählte Vertreter des Volkes, wohingegen im englischen Oberhaus (House of Lords) bis vor wenigen Jahren neben dem nichterblichen Verdienstadel auch noch diverse Erblords saßen. Dies wurde erst durch eine Reform der Regierung Blair 1999 geändert.

Das Zweikammernsystem gibt es in einer ganzen Reihe von Staaten (z.B. auch in Belgien), es darf aber nicht mit dem deutschen föderalen System verwechselt werden. Die Analogie Bundestag - Bundesrat ist nicht schlüssig, da das Zweikammersystem nicht notwendigerweise eine föderale Komponente haben muß.

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House of Lords

Das Britische Oberhaus ist die aus speziellen Wahlen hervorgegangene erste Kammer des Zweikammerparlaments und wird englisch "House of Lords" genannt.

Daneben ist das House of Lords auch das oberste Gericht des Vereinigten Königreichs.

  1. Zusammensetzung
    1.1 Als Teil der Legislative
    1.2 Als Gericht
  2. Geschichte
  3. Literatur
  4. Weblinks

1. Zusammensetzung

1.1. Als Teil der Legislative

Dem britischen Oberhaus gehörten an: über 700 erbliche oder - heute bei weitem in der Überzahl - auf Lebenszeit ernannte Peers, d. h. sämtliche Dukes (Herzöge), Marquesses (Markgrafen), Earls (Grafen), Viscounts (Vicomte) und Barons (Freiherren). Dazu kommen 26 Lords spiritual der anglikanischen Church of England (der Erzbischof von Canterbury und der Erzbischof von York, die Bischöfe von London, Durham und Winchester; die restlichen 21 Bischöfe nach Anciennität), sowie 9 auf Lebenszeit ernannte Lordrichter (Law Lords). Den Vorsitz im Oberhaus führt der Lordkanzler ("Lord Chancellor"); er ist zugleich Mitglied des Kabinetts und auch Mitglied des House of Lords als Gericht. Der gegenwärtige Lord Chancellor, Lord Falconer (Seit 2003 ist Lord Falconer of Thoroton der amtierende Lordkanzler), hat jedoch erklärt, letztere Funktion nicht wahrnehmen zu wollen.

2002 und 2003 wurde per Gesetz die Zusammensetzung des House of Lords geändert. Hierdurch wurden ihm wesentliche Rechte, insbesondere in Gesetzgebungsverfahren, entzogen. Eine weitere Reform, mit der unter anderem das Amt des Lord Chancellors abgeschafft werden soll, wird zur Zeit im Parlament debattiert. In den nächsten Jahren werden laut dem Gesetz auch die wenigen noch bestehenden Erb-Peers abgeschafft und ebenfalls durch auf Lebenszeit ernannte Peers ersetzt.

Ziel der 1998 von der Labour-Regierung begonnenen Reformen ist langfristig die Abschaffung des House of Lords in seiner traditionellen Form. An seine Stelle soll eine demokratischere zweite Kammer des Parlaments treten. Hierfür liegen verschiedene Modelle vor. Das erste Modell ähnelt dem der USA mit Senat und Repräsentantenhaus. Ein zweites Modell orientiert sich am deutschen System mit Bundestag und Bundesrat. Diese weitreichenden Pläne finden jedoch sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der eigenen Partei nicht nur Zustimmung. Eine baldige Umsetzung dieses letzten Schrittes der Reform ist daher aktuell noch nicht in Sicht.

1.2. Als Gericht

Das House of Lords ist nicht nur Teil der Legislative, sondern auch oberstes Berufungsgericht in Zivilsachen für das gesamte Vereinigte Königreich, in Strafsachen für England, Wales und Nordirland (Schottland hat ein eigenes oberstes Strafgericht). Jedoch ist die Zusammensetzung hier eine andere: Nur die sogenannten Law Lords (Lordrichter), d.h. die obersten Richter, sind Teil des House of Lords als Gericht. Zugleich sind sie auch Mitglieder des Oberhauses in seiner Legislativfunktion.

2. Geschichte

Das Oberhaus bildete sich als besondere Kammer im 14. Jahrhundert heraus. Durch die so genannten Parliament Acts von 1911 und 1949 wurde das schon seit dem 16. Jahrhundert bestehende Übergewicht des Unterhauses (House of Commons) auch formell gesichert. Heute hat das Oberhaus in der Gesetzgebung nur noch ein Einspruchsrecht mit aufschiebender Wirkung.

3. Literatur

  • Severin Strauch: House of Lords: Geschichte und Stellung des höchsten Gerichts im Vereinigten Königreich, Münster 2003, ISBN 3-8258-7151-7
  • Frank Pakenham Longford: A history of the House of Lords, Stroud 1999, ISBN 0-7509-2191-9
  • Clyve Jones (Hrsg.). A Pillar of the constitution : the House of Lords in British politics, 1640-1784, London 1989, ISBN 1-85285-007-8
  • Arthur Stanley Turberville: The House of Lords in the XVIIIth century, Oxford [u.a.] 1927

4. Weblinks

  • House of Lords  - Homepage des House of Lords
  • [1]  - Offizielle Zusammensetzung des House of Lords
  • [2]  - Das House of Lords als Gericht: Die Law Lords
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