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Sozialsteuern, -abgaben

0. Sozialversicherung und Steuern

HM Revenue & Customs (Britische Steuerbehörde)

Die Bestimmungen zu Sozialversicherungen und Steuern sind auch in Großbritannien sehr komplex. Hier deshalb nur ein paar ganz allgemeine Hinweise (Achtung: In diesem Bereich ändern sich die Bestimmungen relativ häufig - das betrifft vor allem die Höhe von Beitragssätzen,

 

Bemessungsgrundlagen usw. Vor einem Aufenthalt in Großbritannien sollte man sich in jedem Fall noch einmal über die gerade aktuellen Zahlen informieren).

Hier nun eine kurze Zusammenfassung:

  • Das Steuerjahr in Großbritannien dauert vom 6. April bis zum 5. April des folgenden Jahres, für Unternehmen vom 1. April bis zum 31. März des folgenden Jahres.
  • Die Einkommenssteuer zieht der Arbeitgeber vom Gehalt ab.
  • Im Steuerjahr 1999 bis 2000 mußten die ersten 1.500 Pfund mit 10%,
    die folgenden 26.500 Pfund mit 23%
    und Einkommen über 28.000 Pfund mit 40% versteuert werden.
  • Zinseinkünfte müssen mit 20% versteuert werden, wenn sie unter die ersten 28.000 Pfund fallen
    und mit 40%, wenn sie darüberliegen.
  • Einkommen aus Dividenden werden mit 10% versteuert, wenn sie zu den ersten 28.000 Pfund zählen
    und mit 32,5%, wenn sie darüberliegen.
  • In Großbritannien ansässige Unternehmen zahlen Körperschaftssteuersätze von 10% bei einem Gewinn bis zu 10.000 Pfund,
    20% bei einem Gewinn bis zu 300.000 Pfund
    und 30%, wenn der Gewinn über 1.500.000 Pfund liegt.
    Liegt der Gewinn dazwischen, müssen gestaffelte Körperschaftssteuersätze gezahlt werden.
  • Beiträge zur staatlichen Sozialversicherung (NIC-National Insurance Contributions) müssen sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer an die Steuerbehörden abgeführt werden.

1. Sozialversicherung

(Die jeweils aktuellen Sätze finden sich hier: http://www.inlandrevenue.gov.uk/rates/nic.htm )

Das Grundmodell der britischen Sozialversicherung (national insurance) ist dem deutschen nicht unähnlich. Es umfaßt eine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit, Invalidität, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Mutterschaft, Witwenschaft sowie außerdem die Altersversorgung (also die Renten).

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Versicherungsbeiträge. Im Gegensatz zu Deutschland sind auch Selbständige versicherungspflichtig.

Wer weniger als 75 Pfund pro Woche verdient, braucht keine Beiträge zu zahlen. Ansonsten zahlen Arbeitnehmer 10% ihres Bruttoeinkommens, die Arbeitgeber zahlen zur Zeit 11,8%. Dabei ist der Arbeitnehmerbeitrag nach oben gedeckelt (höchstens 585 Pfund Bruttoeinkommen pro Woche werden als Berechnungsgrundlage veranlagt); der Arbeitgeberbeitrag steigt dagegen linear ohne Begrenzung. Immerhin brauchen Arbeitgeber für Angestellte, die weniger als 89 Pfund pro Woche erhalten, keine Abgaben abzuführen.

Der Arbeitnehmerbeitrag wird gleich vom Lohn oder Gehalt einbehalten.

Jeder Versicherte hat eine Sozialversicherungsnummer (national insurance number), die man erstmalig beim örtlichen Sozialversicherungsbüro (Social Security Office) beantragt.

2. Medizinische Versorgung

In Großbritannien gibt es keine Krankenversicherung, sondern ein staatliches Gesundheitssystem, welches durch Steuern finanziert wird. Krankenkassenbeiträge entfallen daher. Dafür gibt es recht hohe Selbstbeteiligungen der Patienten, etwa bei Medikamenten oder bei zahnärztlicher Behandlung.

3. Einkommenssteuer

Jeder der in Großbritannien Einkünfte erzielt oder in Großbritannien ansässig ist und im Ausland Einkünfte erzielt, muß prinzipiell in Großbritannien Einkommenssteuer zahlen. Allerdings besteht ein Abkommen mit Deutschland, das ausschließt, daß daßelbe Einkommen gleichzeitig in beiden Ländern besteuert wird.

Die Einkommenssteuer wird wie in Deutschland direkt vom Arbeitgeber an die Steuerbehörde abgeführt.

Es gibt einen jährlichen Steuerfreibetrag von 4.615 Pfund. Bei bestimmten Bevölkerungsgruppen (z.B. Verheiratete) kann er höher liegen.

Es gibt nur drei Steuertarife (beispielsweise für das Finanzjahr 2002/2003):

  1. bei einem Einkommen von bis zu 1.920 Pfund über dem Freibetrag: 10%
  2. bei einem Einkommen von bis zu 29.900 Pfund über dem Freibetrag: 22%
  3. bei einem Einkommen von mehr als 29.900 Pfund über dem Freibetrag: 40%

Genauere und stets aktuelle Informationen zum britischen Steuersystem bietet das britische Finanzamt unter dieser Adresse http://www.inlandrevenue.gov.uk  an.

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