Nach dem Erreichen der 12 Punkte-Grenze erhält man automatisch ein Fahrverbot von 6 Monaten. Erreicht man die 12 Punkte-Grenze jedoch schon innerhalb von drei Jahren seit der letzten "Verurteilung", so wird automatisch ein Fahrverbot von 1 Jahr ausgesprochen. Die Strafpunkte werden generell drei Jahre lang aufgehoben, bis sie gelöscht werden.
Der Sitz des Britischen "Flensburg" ist Swansea.
Für Fahranfänger, die nach dem 1. Juni 1997 den Führerschein erworben haben, gelten besondere Bestimmungen. Werden in den ersten beiden Jahren nach der bestandenen Führerscheinprüfung 6 Punkte erreicht (darin sind auch die Punkte enthalten, die man in den vergangenen drei Jahren seit den letzten "Verurteilung" erhalten hat), dann wird von der DVLA
der Führerschein eingezogen und für ungültig erklärt. Der Betroffene erhält eine vorläufige Fahrerlaubnis und muß sowohl erneut die Fahrschule besuchen sowie die theoretische als auch praktische Prüfung ablegen, um den vollwertigen Führerschein wieder zu erhalten.
Je nach Schwere und Länge des Fahrverbots gibt es bestimmte Vorgaben, nach denen man seinen (eingezogenen) Führerschein wieder zurück erhält. Es gelten dabei folgende Bestimmungen:
Kategorie |
Code |
Ursache |
Punkt(e) |
Unfallvergehen |
AC10 |
Bei einem Unfall nicht anhalten und helfen |
5-10 |
|
AC20 |
Nicht melden eines Unfalls innerhalb von 24 Stunden |
5-10 |
|
AC30 |
Sonstige Vergehen |
4-9 |
Fahren mit Fahrverbot |
BA10 |
Fahren trotz Fahrverbot |
6 |
|
BA30 |
Versuchtes Fahren trotz Fahrverbot |
6 |
Rücksichtsloses Fahren |
CD10 |
Fahren ohne Sorgfalt und Rücksicht |
3-9 |
|
CD20 |
Fahren ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer |
3-9 |
|
CD30 |
Fahren ohne Sorgfalt und Rücksicht oder ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer |
3-9 |
|
CD40 |
Fahren unter Alkoholeinfluß mit (Todesfolge) |
3-11 |
|
CD50 |
Fahren unter Drogeneinfluß mit (Todesfolge) |
3-11 |
|
CD60 |
Fahren unter Alkoholeinfluß über dem Grenzwert (mit Todesfolge) |
3-11 |
|
CD70 |
Fahren unter Alkoholeinfluß über dem Grenzwert und Verweigerung einer Blutentnahme (mit Todesfolge) |
3-11 |
Verkehrsunsicheres Fahrzeug |
CU10 |
Fahren mit defekten Bremsen oder defekter Bremsanlage |
3 |
|
CU20 |
(beabsichtigte) Verkehrsgefährung durch Benutzung eines ungeeigneten Fahrzeugs |
3 |
|
CU30 |
Fahren mit defekten oder abgefahrenen Reifen |
3 |
|
CU40 |
Fahren mit defekter Lenkung |
3 |
|
CU50 |
(beabsichtigte) Verkehrsgefährung durch ungesicherte Ladung oder Personen |
3 |
Rücksichtsloses und gefährliches Fahren |
DD40 |
Gefährliches Fahren |
3-11 |
|
DD60 |
Körperveletzung mit Todesfolge oder schuldhaft verursachter Tod durch Führen eines Fahrzeuges |
3-11 |
|
DD80 |
Tötung im Straßenverkehr |
3-11 |
Alkohol oder Drogen |
DR10 |
Fahren oder versuchtes Fahren unter Alkoholeinwirkung über dem Grenzwert |
3-11 |
|
DR20 |
Fahren oder versuchtes Fahren unter Alkoholeinwirkung unterhalb dem Grenzwert |
3-11 |
|
DR30 |
Fahren unter Alkoholeinfluß und Verweigerung einer Blutentnahme |
3-11 |
|
DR40 |
Im Fahrzeug sitzend unter Alkoholeinfluß über dem Grenzwert |
10 |
|
DR50 |
Im Fahrzeug sitzend unter Alkoholeinfluß |
10 |
|
DR60 |
Verweigerung einer Blutentnahme unter anderen Umständen als Fahren oder des versuchten Fahrens |
10 |
|
DR70 |
Verweigerung eines Atemalkoholtests |
4 |
|
DR80 |
Fahren oder versuchtes Fahren unter Drogeneinfluß |
3-11 |
|
DR90 |
Im Fahrzeug sitzend unter Drogenfluß |
10 |
"Versicherungsbetrug" |
IN10 |
Fahren ohne Fahrzeugversicherung |
6-8 |
Führerscheinvergehen |
LC20 |
Unerlaubtes Führen eines Fahrzeuges (nicht entsprechend dem Führerschein) |
3-6 |
|
LC30 |
Unerlaubtes Fahren unter falschen Angaben der Verkehrstäuglichkeit während der Erlangung eines Führerscheins |
3-6 |
|
LC40 |
Unerlaubtes Fahren mit einer Körperbehinmderung, ohne diese anzugeben |
3-6 |
|
LC50 |
Unerlaubtes Fahren mit abgelaufenen oder eingezogenem Führerschein |
3-6 |
Verschiedene Vergehen |
MS10 |
Fahrzeug in gefährlicher Position parken |
3 |
|
MS20 |
Ungesetzliches Fahren im Damensitz (???) |
3 |
|
MS30 |
Verkehrsvergehen in Spielstraßen |
2 |
|
MS40 |
Fahren ohne Sehilfe und/oder Verweigerung eines Sehtests |
3 |
|
MS50 |
Fahrzeugrennen auf Autobahnen durchführen |
3-11 |
|
MS60 |
Sonstige Vergehen, die hier nicht abgedeckt sind |
verschieden |
|
MS70 |
Fahren ohne Sehilfe |
3 |
|
MS80 |
Verweigerung eines Sehtests |
3 |
|
MS90 |
Verweigerung der Herausgabe von Fahrzeugpapieren |
3 |
Autobahnvergehen |
MW10 |
Übertretungen hinsichtlich der Regelungen für Autobahnen (außer Geschwindigkeitsüberschreitungen) |
3 |
Fußgängerüberweg |
PC10 |
Allgemeine Übertretungen hinsichtlich der Regelungen für Fußgängerüberwege |
3 |
|
PC20 |
Übertretungen hinsichtlich der Regelungen für Fußgängerüberwege mit einem sich bewegenden Fahrzeug |
3 |
|
PC30 |
Übertretungen hinsichtlich der Regelungen für Fußgängerüberwege mit einem sich nicht bewegenden Fahrzeug |
3 |
Geschwindigkeits- überschreitungen |
SP10 |
Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Lastkraftwagen |
3-6 |
|
SP20 |
Geschwindigkeitsüberschreitung (ausgenommen Lastkraft- und Personenkraftwagen) |
3-6 |
|
SP30 |
Geschwindigkeitsüberschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf öffentlichen Straßen |
3-6 |
|
SP40 |
Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Personenkraftwagen |
3-6 |
|
SP50 |
Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn |
3-6 |
|
SP60 |
Sonstige Geschwindigkeitsüberschreitungen |
3-6 |
Verkehrszeichen, Verkehrsregelung |
TS10 |
Missachtung von Ampeln |
3 |
|
TS20 |
Überfahren der doppelten weißen Linie |
3 |
|
TS30 |
Überfahren eines "STOP"-Schilds |
3 |
|
TS40 |
Missachtung von Anweisungen eines Polizeibeamten/Verkehrsbeamten |
3 |
|
TS50 |
Missachtung von Verkehrszeichen (außer "STOP"-Schilder, Ampeln und doppelte weiße Linien) |
3 |
|
TS60 |
Missachtung des Zeichens eines Schulweghelfers |
3 |
|
TS70 |
Sonstige Missachtungen von Verkehrszeichen |
3 |
Spezielles |
TT99 |
Um ein Fahrverbot durch Aufsummierung vopn Strafpunkten anzuzeigen. Wurde die Gesamtsumme von 12 Strafpunkten oder mehr in drei Jahren erreicht, muß der Fahrer mit einem Fahrverbot rechnen |
- |
Diebstahl oder unberechtigtes Entwenden |
UT50 |
Gewaltsame Wegnahme eines Fahrzeuges |
3-11 |
PS: Die Übersetzung aus dem Englischen mag etwas holperig klingen, aber bei dem "Beamten-Englisch"... Eben wie im Deutschen. Unser Gesetzes-Deutsch ist auch nicht immer so einfach zu verstehen!